Rückwärtssuche

Werbeanrufe stoppen: Deine Rechte und was wirklich wirkt

Vom StoryCheck Team · 6 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am

Werbeanrufe sind in Deutschland nur erlaubt, wenn du als Verbraucher vorher ausdrücklich eingewilligt hast (§ 7 UWG); alles andere ist unerlaubte Telefonwerbung. Um sie zu stoppen, widerrufst du deine Einwilligung oder widersprichst der Nutzung deiner Daten, meldest den Anruf bei der Bundesnetzagentur, die Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen kann, und blockierst hartnäckige Nummern im Handy oder Router.

Grafik mit drei Wegen nach einem unbekannten Anruf: gefahrlos zurückrufen, erst prüfen oder nie zurückrufen
Nicht jeder Anruf verdient einen Rückruf, ein Werbeanruf ohne Einwilligung schon gar nicht.

Wann ist ein Werbeanruf erlaubt?

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Werbeanruf bei Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung. Für automatische Anrufmaschinen mit Bandansage gilt dasselbe (Nr. 2). Eine Ausnahme für Bestandskunden gibt es beim Telefon nicht, denn die Sonderregel in § 7 Abs. 3 UWG gilt nur für Werbung per E-Mail. Auch wenn du bei einem Strom- oder Mobilfunkanbieter Kunde bist, darf er dich also nur mit deiner Einwilligung zu Werbezwecken anrufen.

Die Einwilligung muss vor dem Anruf vorliegen. Hast du sie über ein Gewinnspiel oder ein Online-Formular erteilt, musst du laut Bundesnetzagentur erkennen können, welches Unternehmen dich anrufen darf. Seit Oktober 2021 müssen Unternehmen, die Verbraucher zu Werbezwecken anrufen, jede Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren (§ 7a UWG). Anrufe zur Markt- und Meinungsforschung sind dagegen grundsätzlich keine Werbung, solange sie echte Forschung bleiben und nicht zum Verkaufsgespräch werden.

Deine Einwilligung kannst du jederzeit formlos widerrufen. Laut Bundesnetzagentur fällt eine frühere Erlaubnis mit dem Widerruf sofort weg. Ein Satz am Telefon genügt; per E-Mail oder Brief hast du zusätzlich einen Nachweis.

Wie stoppst du Werbeanrufe Schritt für Schritt?

  1. 1

    Im Gespräch Fakten sammeln

    Notiere Firmenname, Namen des Anrufers, angezeigte Nummer, Datum und Uhrzeit. Antworte auf unklare Fragen nicht mit einem bloßen „Ja“, sondern in ganzen Sätzen, wie die Verbraucherzentrale rät.

  2. 2

    Widerrufen und widersprechen

    Widerrufe eine etwaige Einwilligung und widersprich nach Art. 21 DSGVO der Nutzung deiner Daten für Werbung; danach dürfen sie nicht mehr für Direktwerbung verarbeitet werden. Nach Art. 15 DSGVO kannst du außerdem Auskunft darüber verlangen, woher das Unternehmen deine Nummer hat.

  3. 3

    Bei der Bundesnetzagentur melden

    Über das Beschwerdeformular unter bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde. Gib an, wann und von welcher Nummer angerufen wurde, wofür geworben wurde und ob du je eingewilligt hast. Schriftwechsel oder Anruflisten helfen als Beleg. Beschwerden nehmen auch die Verbraucherzentralen entgegen.

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    Nummern blockieren

    Sperr hartnäckige Nummern im Handy oder im Router. Anrufe mit unterdrückter Nummer kannst du unentgeltlich abweisen lassen; wie das geht, steht in Unterdrückte Nummer herausfinden.

Was bringt eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur?

39.842

schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung

im Jahr 2025, nach 37.561 im Jahr 2024

über 28 %

der Beschwerden betrafen Gewinnspiele

2024 waren es rund 20 Prozent

über 1,099 Mio. €

Bußgelder im Jahr 2025

verhängt von der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur kann für Werbeanrufe ohne Einwilligung Bußgelder bis 300.000 Euro verhängen (§ 20 UWG), ebenso für unterdrückte oder manipulierte Nummern bei Werbeanrufen. Wer Einwilligungen nicht dokumentiert, riskiert bis zu 50.000 Euro, und 2025 hat die Behörde erstmals Verstöße gegen diese Dokumentationspflicht geahndet. Eine Entschädigung für dich persönlich setzt sie allerdings nicht durch: Sie verfolgt Verstöße, keine Einzelansprüche. Je genauer deine Angaben sind, desto eher kann sie gegen ein Unternehmen vorgehen.

Was hilft gegen Dauerklingeln und stumme Anrufe?

Nicht jeder nervige Anruf ist ein Verkaufsgespräch. Callcenter setzen automatische Wählprogramme ein, sogenannte Predictive Dialer, die mehr Nummern gleichzeitig anwählen, als Mitarbeitende frei sind. Dann klingelt es, und niemand ist dran. Die Bundesnetzagentur sieht in der Regel eine unzumutbare Belästigung bei Anrufen an Werktagen vor 8 Uhr oder nach 20 Uhr, bei Werbeaktionen an Sonn- und Feiertagen und bei mehr als drei Anrufen am Tag. Bußgelder sind dafür nicht vorgesehen, die Behörde kann aber Nummern abschalten. Melde solche Anrufserien deshalb mit der angezeigten Nummer und möglichst genauen Tagen und Uhrzeiten; ohne Nummer kann die Bundesnetzagentur nichts unternehmen.

Stumme Anrufe können auch einen anderen Zweck haben. Die Polizei warnt, dass solche Silent Calls prüfen, ob hinter einer Nummer ein Mensch erreichbar ist; wer höflich ins Leere redet, landet auf Listen, die weiterverkauft werden. Ihr Rat: nur „Hallo?“ sagen, auflegen und die Nummer sperren. Klingelt es dagegen nur kurz aus dem Ausland, kann es ein Ping-Anruf sein, dann gilt: nicht zurückrufen.

Am Telefon abgeschlossen: Gilt der Vertrag?

Verträge, die am Telefon geschlossen werden, sind grundsätzlich wirksam, du kannst sie aber innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 BGB). Für einige Verträge reicht ein Ja am Telefon gar nicht aus. Und behauptet ein Unternehmen, du hättest mit einem „Ja“ einen Vertrag geschlossen, musst du laut Verbraucherzentrale ohne echten Vertrag nicht zahlen; für die Abwehr gibt es dort Musterbriefe.

VertragWas giltRechtsgrundlage
Strom und Gas außerhalb der GrundversorgungNur in Textform wirksam, also etwa per E-Mail oder Brief§ 41b EnWG
Handy-, Internet- und FestnetzverträgeKommt die Vertragszusammenfassung erst nach dem Gespräch, wird der Vertrag erst wirksam, wenn du ihn danach in Textform genehmigst§ 54 Abs. 3 TKG
Eintragung in Gewinnspiele durch einen DienstNur in Textform wirksam§ 675 Abs. 3 BGB
Alle übrigen Verträge am Telefon14 Tage Widerrufsrecht, ohne Begründung§ 355 BGB
Wann ein Vertrag am Telefon zusätzlich Textform braucht

Helfen Robinsonliste und Nummernprüfung?

Eine Sperrliste, in die du dich eintragen musst, brauchst du in Deutschland nicht, denn ohne Einwilligung ist der Werbeanruf ohnehin verboten. Es gibt freiwillige Robinsonlisten, etwa die DDV-Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands und die Deutsche Robinsonliste aus Bochum. Seriöse Unternehmen gleichen ihre Daten dagegen ab. Wer ohne Einwilligung anruft, hält sich aber kaum an eine freiwillige Liste; entscheidend bleiben Widerruf, Widerspruch und Beschwerde.

Für Widerspruch und Beschwerde brauchst du den Namen des Unternehmens. Viele Firmen nennen ihre Nummer im Impressum, deshalb lohnt sich zuerst eine Suche nach der Nummer in Anführungszeichen. Bleibt unklar, wer anruft, zeigt eine Rückwärtssuche in etwa 60 Sekunden, ob es ein Festnetz-, Mobilfunk- oder VoIP-Anschluss ist, wo bekannt den Netzbetreiber, einen möglichen Namen oder eine Firma, öffentliche Spuren und Betrugssignale. Unerwünschte Anrufe sind dabei ein häufiger Anlass: In Deutschland nennen 13 Prozent derjenigen, die bei StoryCheck eine Nummer prüfen, Spam- oder Betrugsanrufe als wichtigsten Grund (StoryCheck-Daten, Juli bis September 2026). Ruft dieselbe Nummer immer wieder an, hilft Wer ruft mich ständig an?.

Häufige Fragen

Darf mein Strom- oder Handyanbieter mich anrufen, weil ich Kunde bin?

Nur mit deiner vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Die Ausnahme für Bestandskunden in § 7 Abs. 3 UWG gilt nur für Werbung per E-Mail, nicht für Werbeanrufe. Ohne Einwilligung kannst du den Anruf der Bundesnetzagentur melden.

Wie widerrufe ich meine Einwilligung zu Werbeanrufen?

Jederzeit und formlos, am Telefon, per E-Mail oder per Brief; die Erlaubnis fällt mit dem Widerruf sofort weg. Schriftlich hast du einen Beleg, und mit einer Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO erfährst du, woher das Unternehmen deine Nummer hat.

Wo melde ich unerlaubte Werbeanrufe?

Bei der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde. Gib Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Unternehmen und beworbenes Produkt an und ob du eingewilligt hast. Auch die Verbraucherzentralen nehmen Beschwerden entgegen.

Sind Umfragen am Telefon erlaubt?

Anrufe zur Markt- und Meinungsforschung gelten laut Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht als Werbung, solange sie echte Forschung bleiben. Wird aus der Umfrage ein Verkaufsgespräch, ist es ein Werbeanruf und braucht deine Einwilligung.

Bringt die Robinsonliste etwas gegen Werbeanrufe?

Sie kann helfen, weil seriöse Unternehmen freiwillig dagegen abgleichen. Rechtlich entscheidend ist aber deine Einwilligung: Ohne sie ist jeder Werbeanruf verboten, egal ob du auf einer Liste stehst oder nicht.

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